Mittwoch, 19. August 2009

BKA-Gesetz gefährdet anwaltliche Berufsausübung

Onlinedurchsuchungen, Ermittlungen ohne Tatverdacht, Videoüberwachung innerhalb der Wohnung: Kritik gibt es an der Neufassung des BKA-Gesetzes vom Dezember 2008 und den der Behörde darin neu erteilten Befugnissen genug. Jetzt gehen auch die Anwälte auf die Barrikaden: Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) sieht die freie Advokatur in Gefahr und hat heute Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Beschwert hat sich die RAV-Vorsitzende Anwältin Andrea Würdinger zusammen mit ihren Vorstandskollegen Martin Lemke und Wolf-Dieter Reinhard. "Mit dem BKA-Gesetz steht nicht weniger auf dem Spiel als die freie Advokatur, also die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit frei von staatlicher Kontrolle, Einschüchterung oder Bevormundung", warnt Würdinger.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Es wäre schön, wenn Du nicht "anonym" kommentierst - falls Du kein passendes Profil hast, denk Dir doch einfach einen passenden Nicknamen aus und trage diesen unter "Wählen Sie eine Identität aus: Name/URL" ein (das Feld "URL" kannst Du dann einfach frei lassen). Ansonsten geht Dein Kommentar - falls er mal im Spam-Ordner landet - in den zunehmenden und stets "anonymen" Spam-Botschaften allzu leicht verloren. Vielen Dank! :-)

Wichtig: Bitte den geschriebenen Kommentar vor dem Abschicken markieren und in die Zwischenablage kopieren, damit er nicht im Nirwana verschwindet, falls der Text (was hier aus mir unbekannten Gründen leider gelegentlich vorkommen kann) beim ersten Versuch nicht ankommen sollte.

Entschuldigen muss ich mich für die furchtbare "Captcha-Abfrage": Die stammt nicht von mir (ich habe diesen Bullshit in den Blogeinstellungen ausdrücklich für alle - also auch für anonyme - Poster abgeschaltet), sondern vom großen Bruder Google persönlich - und ich habe keinerlei Einflussmöglichkeiten darauf.

Kommentare zu Postings, die älter als drei Wochen sind, werden wegen des Spamschutzes nicht sofort freigeschaltet.