Die Finanzwirtschaft macht nach dem Börsencrash weiter, als ob nichts gewesen wäre. Und der demokratische Staat wehrt sich nicht dagegen.
Die Wiedergutmachung eines Schadens gehört zu den allgemeinen Rechtsprinzipien. Wer einen Schaden anrichtet, von dem erwartet man, dass er sich um die Beseitigung des Schadens bemüht.
Im Strafrecht nennt man diese Erwartung "Verhalten nach der Tat". Wenn sich ein Täter nach der Tat um sein Opfer bemüht, wenn er versucht, Leid, Schmerz und Schaden zu lindern - dann wird das, so steht es auch im Gesetz, strafmildernd berücksichtigt.
Das Furchtbarste, was ein Straftäter nach der Tat machen kann, ist, wenn er einfach so weitermacht, ohne Einsicht, ohne Reue, ohne Innehalten. Diese Defizite gibt es offenbar auch in der Finanzkrise: Nicht wenige Banken und Investmentfirmen machen einfach so weiter wie zuvor, sie zahlen maßlose Boni wie zuvor, sie spekulieren wie zuvor, sie riskieren Geld wie zuvor - nur ist es diesmal auch das Geld des Staates, das Geld des Steuerzahlers also. Nicht wenige der Groß-Finanzmanager sind renitent und intransigent - also stur, unbelehrbar und unverschämt.
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