Die Pflicht zur Gegenleistung für das staatliche "Almosen" [Hartz IV] soll nach dem Willen der Union gesetzlich verankert werden, was nichts weiter bedeutet, dass Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger in Zukunft ihre Arbeitskraft kostenlos zur Verfügung zu stellen haben, ansonsten werden ihnen sämtliche Leistungen ersatzlos gestrichen. Die immer noch auf dem Papier stehende Verpflichtung einer Gemeinnützigkeit bei den 1-Euro-Jobs soll dabei ebenfalls komplett wegfallen und die Hartz-IV-Bezieher sollen, ebenfalls nach dem Willen der Union, auch in der Privatwirtschaft eingesetzt werden können.
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