Unschuldsvermutung gilt nicht für Terrorliste
Wer vom EU-Ministerrat auf die sogenannte Terrorliste der Europäischen Union gesetzt wird, muss nicht zuvor rechtskräftig verurteilt worden sein. So darf die EU die Konten von Verdächtigten auch vorsorglich einfrieren lassen, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
(Weiterlesen)
Anmerkung: Wo leben wir? - Der EU-Ministerrat entscheidet, welcher Bürger auf einer "Terrorliste" landet und darf dessen Konten einfrieren - ohne dass ein Gericht den Fall zuvor geprüft hat? Und das höchste europäische Gericht befindet das für rechtens? Man fasst es einfach nicht ... allmählich müsste auch dem letzten ein Licht aufgehen, wohin der Weg von Lissabon führt ...
Wer vom EU-Ministerrat auf die sogenannte Terrorliste der Europäischen Union gesetzt wird, muss nicht zuvor rechtskräftig verurteilt worden sein. So darf die EU die Konten von Verdächtigten auch vorsorglich einfrieren lassen, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
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