Samstag, 14. November 2009

Steuersegen für Großerben - die Erbschaftssteuer-Lüge

  1. Koalition beschließt Wohltaten auch für Unternehmen und besserverdienende Familien (...)

    Mehr als die Hälfte entfällt auf die Anhebung des Kinderfreibetrages von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro, wovon Besserverdienende profitieren, sowie des Kindergeldes um jeweils 20 Euro pro Kind. Für Übernachtungen in Hotels und Gaststätten soll künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelten. Ferner werden Elemente der Unternehmensteuerreform 2008 korrigiert. Bei der Erbschaftsteuer sind Entlastungen für Geschwister und deren Kinder sowie bei der Unternehmensnachfolge vorgesehen. Ein Neffe, der 500.000 Euro erbt, müsste künftig 120.000 Euro Steuern zahlen, 24.000 Euro weniger als bisher. Bei einem Erbe von 50 Millionen Euro würde sich die Steuerlast gar um 3,5 Millionen auf rund 21,5 Millionen Euro reduzieren. Bei Erbschaften zwischen 600.000 und 6 Millionen Euro ändert sich indes nichts.

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  2. Die Bundesregierung will mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz Erben um rund 400 Millionen Euro entlasten. Künftig könnten Geschwister und Neffen mit deutlich günstigeren Steuersätzen rechnen, berichtete die "Stuttgarter Zeitung" unter Berufung auf den Gesetzentwurf. Je nach vererbtem Vermögen beginnt die Besteuerung demnach für Geschwister und Neffen bei einem Satz von 15 Prozent statt der bisherigen 30 Prozent. Der Höchstsatz sinkt demnach von bisher 50 auf 43 Prozent. Die geplante Korrektur bedeutet dem Blatt zufolge eine Entlastung von 370 Millionen Euro jährlich. Weitere Erleichterungen seien für Firmenerben geplant.

    Natürlich bevorteilt diese Reform mit der Absenkung des Höchstsatzes wieder einseitig die Reichen. Auch die Firmenerben, die ebenfalls bessergestellt werden sollen, gehören nicht zu den Armen. (...)

    Die meisten Nachbarländer haben eine weit höhere Belastung aus Vermögens- und Erbschaftssteuern. Deutschland kennt im Unterschied zu vielen anderen Ländern keine Vermögenssteuer mehr und erhebt nur einen relativ kleinen Erbschaftssteuersatz. Dementsprechend gering ist das Steueraufkommen gemessen im Anteil am Bruttoinlandsprodukt und verglichen mit anderen Ländern. Zu allem Überfluss wurde die Erbschaftssteuer bei Personengesellschaften ganz abgeschafft, wenn der Erbe das Unternehmen weiterführt. Eine solche Sondervergünstigung in der Regel wohlhabender Personen gibt es sonst nirgendwo in der Welt.

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