Ab April dürfen die Privatsender in ihren Unterhaltungsprogrammen gegen Entgelt Produkte platzieren. Die Medienwächter haben sich nun auf die praktischen [sic!] Regeln für das neue Gesetz [geeinigt].
Es wird ernst. Ab April sind Produktplatzierungen im privaten Fernsehen erlaubt. Die rechtliche Grundlage bildet der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der im kommenden Monat in Kraft tritt. Der Staatsvertrag basiert auf den Vorgaben der Europäischen Union zu diesem Thema. Die Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten, die sich zusammensetzt aus der Direktorenkonferenz und der Gremienvorsitzendenkonferenz, hat sich nun auf die entsprechende neue Werberichtlinie geeinigt, die die Grenzen der Produktplatzierung in der Praxis regeln soll. Die Richtlinie muss nun von den einzelnen Landesmedienanstalten verabschiedet werden.
Und so sieht die Regelung aus: Nach wie vor verboten sind Produktplatzierungen in Nachrichtensendungen, informierenden Magazinen und Kinderprogrammen. Möglich ist das Product Placement in Unterhaltungssendungen, Spielfilmen, Serien und beim Sport. Allerdings dürfen die bezahlten Produktplatzierungen nicht werblich inszeniert werden, sondern müssen "aus überwiegend programmlich-dramaturgischen Gründen" ins Programm eingebaut werden.
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Anmerkung: Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus. Dieser Werbewahnsinn hat inzwischen Formen und Ausmaße angenommen, die nur noch unerträglich zu nennen sind. Man sollte konsequent alle Produkte, Unternehmen oder Dienstleistungen, die so schamlos beworben werden, boykottieren. - Dieser neoliberale EU-Irrsinn wird unabsehbare Konsequenzen für das größtenteils ohnehin schon jämmerliche Niveau des Privatfernsehens haben. Man sollte den Flimmerkasten einfach ausschalten, zum Wertstoffhof bringen und sich bei der GEZ abmelden.
Es wird ernst. Ab April sind Produktplatzierungen im privaten Fernsehen erlaubt. Die rechtliche Grundlage bildet der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der im kommenden Monat in Kraft tritt. Der Staatsvertrag basiert auf den Vorgaben der Europäischen Union zu diesem Thema. Die Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten, die sich zusammensetzt aus der Direktorenkonferenz und der Gremienvorsitzendenkonferenz, hat sich nun auf die entsprechende neue Werberichtlinie geeinigt, die die Grenzen der Produktplatzierung in der Praxis regeln soll. Die Richtlinie muss nun von den einzelnen Landesmedienanstalten verabschiedet werden.
Und so sieht die Regelung aus: Nach wie vor verboten sind Produktplatzierungen in Nachrichtensendungen, informierenden Magazinen und Kinderprogrammen. Möglich ist das Product Placement in Unterhaltungssendungen, Spielfilmen, Serien und beim Sport. Allerdings dürfen die bezahlten Produktplatzierungen nicht werblich inszeniert werden, sondern müssen "aus überwiegend programmlich-dramaturgischen Gründen" ins Programm eingebaut werden.
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