Das Bundeskanzleramt machte die Sache eilig. Ohne Diskussion im Bundestag sollte der Bundesrat noch schnell vor der Fußballweltmeisterschaft eine Rechtsverordnung abnicken, welche die heute schon umfangreichen Karteien des Bundeskriminalamtes auf ein rechtliches Fundament stellt. (...)
Der Bundesrat winkte die Verordnung durch – zu groß dürfte die Sorge gewesen sein, das Public Viewing könne zum Bürgerkrieg mutieren. Ob den Verantwortlichen aber wirklich klar war, was sie verabschiedet haben? Ich bezweifle es. Es geht nämlich keineswegs nur darum, die bereits bekannten Dateien (Gewalttäter Sport, Gewalttäter links und rechts, Anti-Terror-Datei) zu legalisieren. Vielmehr ist die Regelung (PDF) ein Blankoscheck für die Einrichtung von Dateien zu praktisch jeder Thematik. Es gibt künftig eine Schublade für jeden von uns. (...)
Das Bundeskriminalamt führt die bestehenden und die kommenden Dateien als "Zentralstelle" für die Polizeibehörden der Länder. Dies bedeutet: Jeder Polizeibeamte kann künftig die Daten abrufen und auswerten. Wer es, auch ohne einer Straftat überführt zu sein, in eine der Dateien geschafft hat, wird schon dem Verkehrspolizisten bei einer Kontrolle absolut nichts mehr zu erzählen haben.
Der Beamte weiß nach einem Blick in den Computer ohnehin mehr als der Betroffene selbst.
(Weiterlesen)
Anmerkung: Und wieder einmal stockt einem der Atem, wenn man realisiert, was sie da mit uns vorhaben. Die Lektüre dieses Textes aus dem Lawblog ist ein absolutes Muss - schließlich klären uns die Medien ja nicht darüber auf, welche perfiden Gesetze und Regelungen da klammheimlich und (nicht nur) im Schatten der WM durch die Instanzen gewunken werden.
Es wird einem schwindelig, wenn man im Text die Aufzählung liest, welche Daten da gesammelt und dauerhaft gespeichert werden sollen. Wer möchte in einer solchen alptraumhaften Welt leben? Die Orwell-Vision nimmt allmählich Gestalt an ...
Der Bundesrat winkte die Verordnung durch – zu groß dürfte die Sorge gewesen sein, das Public Viewing könne zum Bürgerkrieg mutieren. Ob den Verantwortlichen aber wirklich klar war, was sie verabschiedet haben? Ich bezweifle es. Es geht nämlich keineswegs nur darum, die bereits bekannten Dateien (Gewalttäter Sport, Gewalttäter links und rechts, Anti-Terror-Datei) zu legalisieren. Vielmehr ist die Regelung (PDF) ein Blankoscheck für die Einrichtung von Dateien zu praktisch jeder Thematik. Es gibt künftig eine Schublade für jeden von uns. (...)
Das Bundeskriminalamt führt die bestehenden und die kommenden Dateien als "Zentralstelle" für die Polizeibehörden der Länder. Dies bedeutet: Jeder Polizeibeamte kann künftig die Daten abrufen und auswerten. Wer es, auch ohne einer Straftat überführt zu sein, in eine der Dateien geschafft hat, wird schon dem Verkehrspolizisten bei einer Kontrolle absolut nichts mehr zu erzählen haben.
Der Beamte weiß nach einem Blick in den Computer ohnehin mehr als der Betroffene selbst.
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