Auf der Seite sanktionsstudie.de können Sie die Masterarbeit eines Diplom-Sozialpädagogen zum Thema "Sanktionen bei Arbeitslosengeld II-Empfängern" lesen, die an Deutlichkeit und Brisanz kaum Wünsche offen lässt. Ein Zitat:
"Unkritisch wurde von Medien in den Jahren 2009/2010 immer wieder die Forderungen von Politikern wiedergegeben, dass angeblich 'arbeitsunwillige' Arbeitslosengeld II-Empfänger stärker zu bestrafen seien – dem Autor stellt sich schon die Frage, ob die betreffenden Politiker (vor allem aus den Reihen der CDU und der FDP) die Rechtsgrundlagen kennen und wenn ja, wie denn eine härtere Bestrafung aussehen soll, die umfassender ist als die komplette Streichung der Leistungen inklusive Kostenübernahme der Krankenversicherungsbeiträge."
Mir stellt sich bei diesem Thema vornehmlich die Frage, wie solche "Sanktionen auf 0" - also die komplette Verweigerung des Existenzminimums einschließlich der Miete und der Krankenversicherung - mit dem Grundgesetz und mit der Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes vereinbar sein sollen:
Der Menschenwürdegrundsatz des Art. 1 und das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 gebieten, "jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu sichern, die für seine physische Existenz sowie für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind" (Leitsatz 1). Dieses Grundrecht ist unverfügbar und muss eingelöst werden.
Wie kann es sein, dass dieses angeblich unverfügbare "Grundrecht" durch den Hartz-Terror offensichtlich doch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft - also "verfügbar" - ist, die quasi willkürlich von irgendwelchen mehr oder minder qualifizierten behördlichen Mitarbeitern festgelegt werden können? - Ein ausdrücklich als solches bezeichnetes Existenzminimum, das an willkürliche Verordnungen einzelner Sachbearbeiter gekoppelt ist - das hätte sich die Redaktion der Titanic nicht besser ausdenken können. Das ist grotesk.
Entweder das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht sind eine Farce - oder die Hartz-Gesetze sind es. Der Schluss liegt nahe, für welche Antwort man sich zu entscheiden hat.
"Unkritisch wurde von Medien in den Jahren 2009/2010 immer wieder die Forderungen von Politikern wiedergegeben, dass angeblich 'arbeitsunwillige' Arbeitslosengeld II-Empfänger stärker zu bestrafen seien – dem Autor stellt sich schon die Frage, ob die betreffenden Politiker (vor allem aus den Reihen der CDU und der FDP) die Rechtsgrundlagen kennen und wenn ja, wie denn eine härtere Bestrafung aussehen soll, die umfassender ist als die komplette Streichung der Leistungen inklusive Kostenübernahme der Krankenversicherungsbeiträge."
Mir stellt sich bei diesem Thema vornehmlich die Frage, wie solche "Sanktionen auf 0" - also die komplette Verweigerung des Existenzminimums einschließlich der Miete und der Krankenversicherung - mit dem Grundgesetz und mit der Feststellung des Bundesverfassungsgerichtes vereinbar sein sollen:
Der Menschenwürdegrundsatz des Art. 1 und das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 gebieten, "jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu sichern, die für seine physische Existenz sowie für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind" (Leitsatz 1). Dieses Grundrecht ist unverfügbar und muss eingelöst werden.
Wie kann es sein, dass dieses angeblich unverfügbare "Grundrecht" durch den Hartz-Terror offensichtlich doch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft - also "verfügbar" - ist, die quasi willkürlich von irgendwelchen mehr oder minder qualifizierten behördlichen Mitarbeitern festgelegt werden können? - Ein ausdrücklich als solches bezeichnetes Existenzminimum, das an willkürliche Verordnungen einzelner Sachbearbeiter gekoppelt ist - das hätte sich die Redaktion der Titanic nicht besser ausdenken können. Das ist grotesk.
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