Vor ein paar Tagen wurde das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse des Vertrages von Lissabon öffentlich, welche der Freiburger Staatsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek vorgenommen hat.
Laut der von Prof. Murswiek erstellten Rechtsanalyse bedeutet dieses von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit im Frühjahr 2008 abgenickte Vertragswerk die Herabstufung des Grundgesetzes auf den Status einer Brüssel untergeordneten “Landesverfassung”. Ebenso erklärt sich der EU-Vertrag durch rechtliche “Nebenwirkungen” im hochkomplizierten Vertragswerk selbst zur europäischen “Oberverfassung” und entmachtet dadurch nicht nur Verfassung und Grundrechte der Deutschen, sondern entsprechend auch den deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dessen Entscheidungen nun dem demokratisch nicht legitimierten “EU”-Gerichtshof untergeordnet werden.
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