Freitag, 27. August 2010

Hartz IV: "Behandelt uns wie Strafentlassene!"

Arbeitslose fordert Gleichstellung mit Ex-Straftätern / Zum Problem des Existenzminimums bei Hartz-IV

(...) [Das] sogenannte "Existenzminimum" – der Mindestbetrag, der nach geltender Gesetzeslage im Rahmen der Hartz-IV-Regelungen sämtliche Bedürfnisse von Arbeitslosen in der Bundesrepublik abdecken soll – liegt bei 595 Euro pro Monat. So auch noch einmal vor kurzem bestätigt von der Bundesregierung in einer eigens dazu veröffentlichten Pressemitteilung. Demzufolge kann mit diesem Betrag von 595 Euro alles bezahlt werden, was ein erwachsener Erwerbsloser pro Monat für seine gesamten Lebensansprüche braucht: fürs Essen und Trinken, für Miete und Heizung, für Reparaturkosten und unvermeidliche Neuanschaffungen, für Praxisgebühr beim Hausarzt und Zuzahlungen zu Medikamenten, für sämtliche Kosten der Kommunikation, Verkehrsnutzung und täglichen Information. (...)

Der Lebensbedarf entlassener Straftäter, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafe eine neue Arbeitsstelle finden und verpflichtet sind, davon die Schäden wiedergutzumachen, die sie im Zusammenhang mit ihren Delikten angerichtet haben, ist als pfändungsfreies Existenzminimum festgelegt worden auf sage und schreibe rund 990 Euro. Netto wohlgemerkt! Heißt: derselbe Staat, der bei der Bestimmung der sogenannten "Pfändungsfreigrenze" für ehemalige Straftäter von einem monatlichen Existenzminimum von rund 990 Euro ausgeht, hat das Existenzminimum für Menschen, die ohne jedes eigene Verschulden arbeitslos geworden sind, auf den Gesamtbetrag von rund 600 Euro runtergedrückt. Damit werden Straftäter bei der gesetzlich-regierungsamtlichen Bestimmung ihres Existenzminimums um rund 390 Euro netto pro Monat bzw. rund 67 Prozent bessergestellt als die Erwerbslosen in der Bundesrepublik.

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Anmerkung: Dem Autor habe ich nichts hinzuzufügen - bitte unbedingt lesen und vor allem jenen Kreisen näherbringen, die sich noch immer allzu weit vom Hartz-Terror entfernt fühlen.

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