Am Donnerstag den 29. April 2010 klingelten beim Windows-Fachmann Andreas S. um 8 Uhr morgens zwei Polizisten, die ihm einen Gerichtsbeschluss aushändigten und mehrere Stunden lang seine Wohnung durchsuchten, wobei sie besonders auf kleine Behältnisse achteten - angeblich, weil sich darin USB-Sticks befinden könnten. Sogar eine "Durchsuchung der Person" war in dem Beschluss angeordnet, blieb S. aber erspart. Anschließend nahmen sie einen PC, einen Laptop und zwei externe Datenträger mit.
Zur Begründung führten die Polizisten an, S. habe sich offensichtlich Malware eingefangen. Der Durchsuchungsbeschluss sprach von Malware-Verbreitung via Facebook und einem "Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Ausspähen von Daten, der Datenveränderung u.a." Allerdings, so stellte sich später heraus, fungierte kein Rechner des Durchsuchten als Zombie, über den Straftaten begangen wurden. Und man wollte auch nicht prüfen, ob der Besitzer diese Straftaten selbst beging. Vielmehr hatte das Amtsgericht den Durchsuchungsbeschluss nur deshalb ausgestellt, weil Ermittler den Download einer als JPEG-Bild getarnten Malware auf dessen Rechner registrierten.
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Anmerkung: Bitte den ganzen Artikel lesen - und ganz besonders die letzten beiden Absätze, die da lauten: "Der Nichtraucher S. vermutet, dass die Durchsuchung der kleinen Behältnisse, in die seinen Angaben nach gar keine USB-Sticks passten, eventuell dazu gedient haben könnte, 'Beifang' in Form von Marihuana oder anderen verbotenen Substanzen zu produzieren. Neben positiven Auswirkungen auf die Statistik hätte dies den potenziellen Nebeneffekt gehabt, dass auch eine rechtswidrige Durchsuchung im Nachhinein legitimiert gewesen wäre. / Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestreitet gegenüber Telepolis, dass sie auf 'Beifang' aus gewesen sei, und meint sogar, dass man bei solchen Anlässen gefundene 'Raubkopien' oder jugendpornografisches Material 'nicht weiter verfolgen' würde. Wie dies mit dem Legalitätsprinzip zu vereinbaren ist, das Behördenmitarbeiter dazu zwingt, entdeckte Straftaten ohne Ausnahmen zu verfolgen, kann oder will man nicht sagen."
Zu dem ganzen Komplex fehlen mir, ehrlich gesagt, fast die Worte. Da dürfen rechtlich abgesichert die Wohnungen von Menschen, die sich versehentlich einen Trojaner im Netz einfangen, durchsucht und die Rechner und andere Geräte beschlagnahmt werden - selbst dann, wenn dies existenzielle berufliche Konsequenzen für die Betroffenen hat ... das ist unfassbar. Der Polizeistaat ist nicht mehr in allzu weiter Ferne.
Also passen Sie gut auf, wo Sie sich im Internet herumtreiben und welche Dateien sie herunterladen (für eine jpg-Datei reicht der Besuch einer beliebigen Website) - die Polizei scheint ja bestens darüber informiert zu sein, wer wann welche Seiten aufruft. Wozu braucht man dann eigentlich noch die Vorratsdatenspeicherung?
Zur Begründung führten die Polizisten an, S. habe sich offensichtlich Malware eingefangen. Der Durchsuchungsbeschluss sprach von Malware-Verbreitung via Facebook und einem "Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Ausspähen von Daten, der Datenveränderung u.a." Allerdings, so stellte sich später heraus, fungierte kein Rechner des Durchsuchten als Zombie, über den Straftaten begangen wurden. Und man wollte auch nicht prüfen, ob der Besitzer diese Straftaten selbst beging. Vielmehr hatte das Amtsgericht den Durchsuchungsbeschluss nur deshalb ausgestellt, weil Ermittler den Download einer als JPEG-Bild getarnten Malware auf dessen Rechner registrierten.
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Anmerkung: Bitte den ganzen Artikel lesen - und ganz besonders die letzten beiden Absätze, die da lauten: "Der Nichtraucher S. vermutet, dass die Durchsuchung der kleinen Behältnisse, in die seinen Angaben nach gar keine USB-Sticks passten, eventuell dazu gedient haben könnte, 'Beifang' in Form von Marihuana oder anderen verbotenen Substanzen zu produzieren. Neben positiven Auswirkungen auf die Statistik hätte dies den potenziellen Nebeneffekt gehabt, dass auch eine rechtswidrige Durchsuchung im Nachhinein legitimiert gewesen wäre. / Die Staatsanwaltschaft Osnabrück bestreitet gegenüber Telepolis, dass sie auf 'Beifang' aus gewesen sei, und meint sogar, dass man bei solchen Anlässen gefundene 'Raubkopien' oder jugendpornografisches Material 'nicht weiter verfolgen' würde. Wie dies mit dem Legalitätsprinzip zu vereinbaren ist, das Behördenmitarbeiter dazu zwingt, entdeckte Straftaten ohne Ausnahmen zu verfolgen, kann oder will man nicht sagen."
Zu dem ganzen Komplex fehlen mir, ehrlich gesagt, fast die Worte. Da dürfen rechtlich abgesichert die Wohnungen von Menschen, die sich versehentlich einen Trojaner im Netz einfangen, durchsucht und die Rechner und andere Geräte beschlagnahmt werden - selbst dann, wenn dies existenzielle berufliche Konsequenzen für die Betroffenen hat ... das ist unfassbar. Der Polizeistaat ist nicht mehr in allzu weiter Ferne.
Also passen Sie gut auf, wo Sie sich im Internet herumtreiben und welche Dateien sie herunterladen (für eine jpg-Datei reicht der Besuch einer beliebigen Website) - die Polizei scheint ja bestens darüber informiert zu sein, wer wann welche Seiten aufruft. Wozu braucht man dann eigentlich noch die Vorratsdatenspeicherung?
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