Samstag, 12. Februar 2011

Stasi-Methoden in der BRD: 40 Jahre rechtswidrige Bespitzelung durch den "Verfassungsschutz"

Fast 40 Jahre lang hat der Inlandsgeheimdienst den Bremer Menschenrechtler [und heutigen Verfassungsrichter] Rolf Gössner bespitzelt. Rechtswidrig war das von Anfang bis Ende, hat das Verwaltungsgericht Köln gestern geurteilt.

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Anmerkung: Nun ist also ein Fall der Bespitzelung durch den "Verfassungsschutz" aufgeflogen, weil der Betreffende inzwischen selbst Verfassungsrichter geworden ist. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Der Mann wurde fast 40 Jahre lang überwacht und ausspioniert - gefunden hat man offensichtlich nichts, denn sonst wäre er ja heute gewiss nicht Verfassungsrichter. 40 Jahre!!! Was sind das bloß für Zustände? Schauriger können diese Gesellen die ehemalige DDR gar nicht malen, als sie selber agieren.

Wieviele andere solche Fälle mag es wohl noch geben, von denen wir aber nie erfahren werden? Diese Geheimhaltungstaktik, die Gössner im Interview ja auch anspricht und anschaulich macht, wird es erfolgreich verhindern, dass zu unseren Lebzeiten etwas davon ans Tageslicht kommt, wieviele Menschen aus welchen Gründen wie lange vom Geheimdienst überwacht wurden und werden.

Eine redundante Frage möchte ich auch noch stellen: Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Gerichtsurteil nun für den "Verfassungsschutz"? Sie ahnen es schon: Keine. Der wird einfach so weitermachen wie bisher und jenseits jedweder öffentlichen oder parlamentarischen Kontrolle seinen Bespitzelungsvergnügen nachgehen. Und daran will die neoliberale Bande auch ganz offensichtlich nichts ändern. Dann und wann fliegt eben mal einer dieser Fälle auf und zwei, drei Zeitungen berichten darüber - danach ist das wieder in der Versenkung verschwunden, vergessen, als sei es nie geschehen, und man macht einfach weiter wie zuvor.

Was unterscheidet Deutschland doch gleich von einem Unrechtsstaat?

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