Sonntag, 1. November 2009

Folgen der Privatisierung (14): Wasserversorgung in Berlin: Kein Grund zum Feiern

Vor genau zehn Jahren, am 29. Oktober 1999, wurde in einer außerordentlichen Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin mit der Mehrheit der Regierungskoalition aus CDU und SPD die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) beschlossen. In die neugegründete Berlinwasser Holding AG wurden die Berliner Wasserbetriebe – Anstalt des Öffentlichen Rechts - und andere (Tochter-)Gesellschaften eingegliedert. 49,9 Prozent der Aktien der Holding wurden an ein Beteiligungskonsortium der privaten Konzerne RWE und Veolia übertragen. Die in nach wie vor geheimen Verträgen fixierte Kooperation zwischen dem Land Berlin und den privaten Konzernen hat eine Mindestlaufzeit bis zum Jahr 2028. Die Betriebs- und Geschäftsführung bei den Wasserbetrieben, also auch des öffentlich-rechtlichen Teils, wurde weitestgehend in die Hände der Privaten gelegt. (...)

Bei der Betrachtung der Wasserpreisentwicklung ist offensichtlich, dass die einst erwartete Preisstabilität nicht eintraf – im Gegenteil: Waren vertraglich zunächst Tarifsteigerungen bis zum 31.12.2003 ausgeschlossen, wurden diese ab dem Jahr 2004 kontinuierlich nachgeholt. Seither wurden die Gebühren für Trink- und Abwasser insgesamt um rund 30 Prozent angehoben. 2009 soll die Steigerungsquote 2,9 Prozent betragen, weitere Tarifanhebungen ab dem kommenden Jahr sind angekündigt. Inzwischen zahlen die Berliner im Vergleich der einhundert größten deutschen Städte mit die höchsten Wasserpreise. Ein wesentlicher Grund für die stetigen Anhebungen liegt dabei in der Gewinnerwirtschaftung der BWB und deren jährlicher Ausschüttung an die Anteilseigner. Schon ältere Berechnungen haben aufgezeigt: Bei einem Wegfall der jährlichen Renditen, welche das Land und die privaten Konzerne aus dem Unternehmen abziehen, würde der Wasserpreis um mehr als 30 Prozent unter dem aktuellen liegen.

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1 Kommentar:

Jan Hanfeld hat gesagt…

Volksbegehren über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben.

Am 28. Juni 2010 hat die zweite Stufe des Volksbegehrens begonnen: jetzt müssen ca. 173.000 Unterschriften gesammelt werden, damit ein Volksentscheid stattfinden kann. Zunächst wollte der Senat von Berlin das Volksbegehren verbieten, doch das Landesverfassungsgericht zeigte ihm die rote Karte. Jetzt müssen wir dem Senat zeigen, dass die Berlinerinnen und Berliner ihr Wasser zurück haben wollen.

http://www.youtube.com/watch?v=sRpiFbMcv3E