Sonntag, 6. September 2009

Nein zur EU-Todesstrafe: Der Vertrag von Lissabon ermöglicht die Todesstrafe und das staatliche Töten

Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider: Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen "Erläuterungen" und deren "Negativdefinitionen" zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 Grundgesetz), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen. (...)

Nach meiner Meinung könnten die Montags-Demonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration. Oder nehmen Sie die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. Sie brauchen ja nur ein paar "Autonome", die Steine schmeißen.

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