Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller war mutig und schlägt eine Lohnuntergrenze vor.
Die schwarzgelbe Koalition will sich zumindest ein soziales Mäntelchen umwerfen. So wurde beschlossen, das Schonvermögen für Hartz-IV-Bezieher anzuheben und sittenwidrige Löhne zu verbieten. An einen gesetzlichen Mindestlohn, für Schwarzgelb ein geradezu irrationales Tabu, will man nicht ran.
Das Verbot von sittenwidrigen Löhnen bestand zwar bereits und konnte vor Gericht durchgesetzt werden; die Koalition will nun gesetzlich zementieren, dass Löhne nicht 30 Prozent unter den Durchschnitt des branchenüblichen Lohn sinken dürfen. Verhindern kann und will dies freilich den Wettlauf der branchenüblichen Löhne nach unten nicht, da müsste man schon eine fixe Grenze einziehen.
Jetzt ist einmal der saarländische Ministerpräsident Peter Müller wagemutig vorgeprescht und hat einen Mindestlohn, pardon: ein Mindestarbeitsbedingungengesetz ins Spiel gebracht, um ja das teuflische Wort der politischen Gegner nicht in den Mund zu nehmen. Allerdings setzt Müller sicherheitshalber schon einmal ziemlich tief an. Gegenüber Bild am Sonntag meinte er, dass eine Lohnuntergrenze von 4,50 Euro doch ganz gut sei (der DGB fordert 7,50 Euro). Alles darunter wäre dann sittenwidrig.
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Anmerkung der Nachdenkseiten dazu: Müller besitzt tatsächlich die Chuzpe, seinen Mindestlohn-Vorschlag in Höhe von 4,50 Euro als sozialpolitische Wohltat zu verkaufen, da so “Exzesse wie Stundenlöhne von 1,50 Euro vermieden” würden. Von einem Brutto-Mindestlohn in Höhe von 4,50 Euro verblieben nach Abzug der Sozialversicherungsabgaben (ca. 20%) netto 3,60 Euro. Bei einem Vollzeitjob (172 Stunden/Monat) ergäbe sich ein Nettolohn in Höhe von 619,20 Euro. Ein wahrlich großzügig bemessener Monatslohn für einen Vollzeit-Arbeitsplatz! Dieses Lohnniveau liegt sogar unterhalb des Hartz IV-Niveaus für einen ledigen, kinderlosen Arbeitnehmer (ALG 2 zuzüglich Miet- und Heizkosten).
Die schwarzgelbe Koalition will sich zumindest ein soziales Mäntelchen umwerfen. So wurde beschlossen, das Schonvermögen für Hartz-IV-Bezieher anzuheben und sittenwidrige Löhne zu verbieten. An einen gesetzlichen Mindestlohn, für Schwarzgelb ein geradezu irrationales Tabu, will man nicht ran.
Das Verbot von sittenwidrigen Löhnen bestand zwar bereits und konnte vor Gericht durchgesetzt werden; die Koalition will nun gesetzlich zementieren, dass Löhne nicht 30 Prozent unter den Durchschnitt des branchenüblichen Lohn sinken dürfen. Verhindern kann und will dies freilich den Wettlauf der branchenüblichen Löhne nach unten nicht, da müsste man schon eine fixe Grenze einziehen.
Jetzt ist einmal der saarländische Ministerpräsident Peter Müller wagemutig vorgeprescht und hat einen Mindestlohn, pardon: ein Mindestarbeitsbedingungengesetz ins Spiel gebracht, um ja das teuflische Wort der politischen Gegner nicht in den Mund zu nehmen. Allerdings setzt Müller sicherheitshalber schon einmal ziemlich tief an. Gegenüber Bild am Sonntag meinte er, dass eine Lohnuntergrenze von 4,50 Euro doch ganz gut sei (der DGB fordert 7,50 Euro). Alles darunter wäre dann sittenwidrig.
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Anmerkung der Nachdenkseiten dazu: Müller besitzt tatsächlich die Chuzpe, seinen Mindestlohn-Vorschlag in Höhe von 4,50 Euro als sozialpolitische Wohltat zu verkaufen, da so “Exzesse wie Stundenlöhne von 1,50 Euro vermieden” würden. Von einem Brutto-Mindestlohn in Höhe von 4,50 Euro verblieben nach Abzug der Sozialversicherungsabgaben (ca. 20%) netto 3,60 Euro. Bei einem Vollzeitjob (172 Stunden/Monat) ergäbe sich ein Nettolohn in Höhe von 619,20 Euro. Ein wahrlich großzügig bemessener Monatslohn für einen Vollzeit-Arbeitsplatz! Dieses Lohnniveau liegt sogar unterhalb des Hartz IV-Niveaus für einen ledigen, kinderlosen Arbeitnehmer (ALG 2 zuzüglich Miet- und Heizkosten).
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