Eine krebskranke Frau liegt im Krankenhaus, derweil durchsucht das Jobcenter ihre Wohnung: Grundrechtswidrig, aber nicht mehr ungewöhnlich, sagen Hartz-IV-Kritiker.
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Anmerkung: Nach dem letzten Posting bedarf es hier wohl nicht mehr so vieler Worte. An diesem Beispiel wird überdeutlich, wohin die Allmacht und Zielsetzung der "Jobcenter" (und in diesem Fall wird diese Behördenbezeichnung in ihrer ganzen kafkaesken Absurdität offensichtlich) logisch führt.
Alle Arbeitslosen stehen unter dem Generalverdacht des "Leistungsmissbrauchs" - wer arm ist, ist nach diesem Denken automatisch potenziell kriminell und muss überwacht und gemaßregelt werden. Es ist ein unerträgliches, schlicht perverses Menschenbild, das dieser Haltung zugrunde liegt. Und selbstverständlich ist das rechts- und natürlich auch grundgesetzwidrig.
Als kleines Zückerchen berichtet die taz am Ende noch: "Was nicht aufgehoben wurde, (...) sei eine 10-prozentige Sperre für die Monate Mai, Juni und Juli, da während der Zeit des Krankenhausaufenthalts der Postzugang nicht gewährleistet gewesen sei." - Das setzt dem ganzen ekeligen braunen Haufen noch die Krone auf, denn man muss wissen: Die "Jobcenter" verschicken niemals Einschreiben oder verlangen irgendwelche andere "Postzugangsbestätigungen" für behördlicherseits verschickte Schreiben - wenn die mal nicht ankommen, hat der Bürger einfach Pech. Umgekehrt gilt das indes nicht: Wenn man als Bürger nicht nachweisen kann, dass ein Schreiben oder Dokument die Behörde auch wirklich erreicht hat, dann gab es dieses Schreiben oder Dokument im Zweifel eben nie. - In anderen Zusammenhängen nennt man so etwas "Auswüchse eines Unrechtsstaates".
Abgesehen davon erfährt man hier auch, wie ein "Jobcenter" sich gerne verhält, wenn der Sachbearbeiter davon Kenntnis hat, dass ein Mensch ernsthaft erkrankt ist. Wer beispielsweise mit der Diagnose Krebs konfrontiert wird, kann sich sicherlich auf viel Anteilnahme in der Familie und im Freundeskreis einstellen und kann eventuell sogar auf die Hilfe der Krankenkasse oder anderer Institutionen hoffen, in der Todesangst oder der psychischen Vorbereitung auf den eigenen Tod nicht ganz allein gelassen zu werden. Worauf man aber niemals hoffen darf, ist das "Jobcenter". Da fehlen halt irgendwelche "Nachweise" und man kürzt rigoros das Geld - auch für einen Todkranken oder vom Tode Bedrohten. Allein daran ist deutlich zu erkennen, wes' Geistes Kind diese Behörde ist. Das Wort "sozial" hat in diesem Umfeld wirklich nichts verloren - das Wort "faschistisch" dafür umso mehr.
Das gleiche gilt im Übrigen für Behinderte.
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Anmerkung: Nach dem letzten Posting bedarf es hier wohl nicht mehr so vieler Worte. An diesem Beispiel wird überdeutlich, wohin die Allmacht und Zielsetzung der "Jobcenter" (und in diesem Fall wird diese Behördenbezeichnung in ihrer ganzen kafkaesken Absurdität offensichtlich) logisch führt.
Alle Arbeitslosen stehen unter dem Generalverdacht des "Leistungsmissbrauchs" - wer arm ist, ist nach diesem Denken automatisch potenziell kriminell und muss überwacht und gemaßregelt werden. Es ist ein unerträgliches, schlicht perverses Menschenbild, das dieser Haltung zugrunde liegt. Und selbstverständlich ist das rechts- und natürlich auch grundgesetzwidrig.
Als kleines Zückerchen berichtet die taz am Ende noch: "Was nicht aufgehoben wurde, (...) sei eine 10-prozentige Sperre für die Monate Mai, Juni und Juli, da während der Zeit des Krankenhausaufenthalts der Postzugang nicht gewährleistet gewesen sei." - Das setzt dem ganzen ekeligen braunen Haufen noch die Krone auf, denn man muss wissen: Die "Jobcenter" verschicken niemals Einschreiben oder verlangen irgendwelche andere "Postzugangsbestätigungen" für behördlicherseits verschickte Schreiben - wenn die mal nicht ankommen, hat der Bürger einfach Pech. Umgekehrt gilt das indes nicht: Wenn man als Bürger nicht nachweisen kann, dass ein Schreiben oder Dokument die Behörde auch wirklich erreicht hat, dann gab es dieses Schreiben oder Dokument im Zweifel eben nie. - In anderen Zusammenhängen nennt man so etwas "Auswüchse eines Unrechtsstaates".
Abgesehen davon erfährt man hier auch, wie ein "Jobcenter" sich gerne verhält, wenn der Sachbearbeiter davon Kenntnis hat, dass ein Mensch ernsthaft erkrankt ist. Wer beispielsweise mit der Diagnose Krebs konfrontiert wird, kann sich sicherlich auf viel Anteilnahme in der Familie und im Freundeskreis einstellen und kann eventuell sogar auf die Hilfe der Krankenkasse oder anderer Institutionen hoffen, in der Todesangst oder der psychischen Vorbereitung auf den eigenen Tod nicht ganz allein gelassen zu werden. Worauf man aber niemals hoffen darf, ist das "Jobcenter". Da fehlen halt irgendwelche "Nachweise" und man kürzt rigoros das Geld - auch für einen Todkranken oder vom Tode Bedrohten. Allein daran ist deutlich zu erkennen, wes' Geistes Kind diese Behörde ist. Das Wort "sozial" hat in diesem Umfeld wirklich nichts verloren - das Wort "faschistisch" dafür umso mehr.
Das gleiche gilt im Übrigen für Behinderte.
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