Die Bundesregierung begründet das Gesetz für Internetsperren mit Fantasiezahlen und unsauberen Interpretationen. Eine Analyse
In der Debatte um die Sperrung von Internetseiten zur Bekämpfung von Kinderpornografie steht man nicht fundierten Argumenten gegenüber, sondern einem Berg wilder Behauptungen. Einige Beispiele:
Es gibt keine Belege dafür, dass Internetsperren zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch wirksam sind, auch wenn das Bundesfamilienministerium dies mit Verweis auf Länder wie Schweden behauptet. Die schwedische Polizei beispielsweise gestand die Untauglichkeit solcher Maßnahmen längst ein. Leider gelinge es durch Sperren nicht, die Produktion von Webpornografie zu vermindern, sagte der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, dem Focus.
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