Mittwoch, 19. August 2009

BKA-Gesetz gefährdet anwaltliche Berufsausübung

Onlinedurchsuchungen, Ermittlungen ohne Tatverdacht, Videoüberwachung innerhalb der Wohnung: Kritik gibt es an der Neufassung des BKA-Gesetzes vom Dezember 2008 und den der Behörde darin neu erteilten Befugnissen genug. Jetzt gehen auch die Anwälte auf die Barrikaden: Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) sieht die freie Advokatur in Gefahr und hat heute Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Beschwert hat sich die RAV-Vorsitzende Anwältin Andrea Würdinger zusammen mit ihren Vorstandskollegen Martin Lemke und Wolf-Dieter Reinhard. "Mit dem BKA-Gesetz steht nicht weniger auf dem Spiel als die freie Advokatur, also die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit frei von staatlicher Kontrolle, Einschüchterung oder Bevormundung", warnt Würdinger.

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