Onlinedurchsuchungen, Ermittlungen ohne Tatverdacht, Videoüberwachung innerhalb der Wohnung: Kritik gibt es an der Neufassung des BKA-Gesetzes vom Dezember 2008 und den der Behörde darin neu erteilten Befugnissen genug. Jetzt gehen auch die Anwälte auf die Barrikaden: Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) sieht die freie Advokatur in Gefahr und hat heute Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Beschwert hat sich die RAV-Vorsitzende Anwältin Andrea Würdinger zusammen mit ihren Vorstandskollegen Martin Lemke und Wolf-Dieter Reinhard. "Mit dem BKA-Gesetz steht nicht weniger auf dem Spiel als die freie Advokatur, also die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit frei von staatlicher Kontrolle, Einschüchterung oder Bevormundung", warnt Würdinger.
Beschwert hat sich die RAV-Vorsitzende Anwältin Andrea Würdinger zusammen mit ihren Vorstandskollegen Martin Lemke und Wolf-Dieter Reinhard. "Mit dem BKA-Gesetz steht nicht weniger auf dem Spiel als die freie Advokatur, also die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit frei von staatlicher Kontrolle, Einschüchterung oder Bevormundung", warnt Würdinger.
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