Am 19. Juni dieses Jahres jährt sich das wohl einschneidendste Ereignis der jüngeren europäischen Hochschulgeschichte zum zehnten Mal. An diesem Tag kamen 1999 im italienischen Bologna die Bildungsminister 29 europäischer Staaten zusammen, um die Mobilität der Studierenden im „europäischen Hochschulraum“ etwa durch vergleichbare Studienabschlüsse voranzutreiben. Das Ergebnis war die Verabschiedung der sogenannten Bologna-Erklärung, die bis heute von 46 Staaten unterschrieben wurde. Ihr Ziel sollte, neben der Verständlichkeit und Vergleichbarkeit von Hochschulabschlüssen, die Einführung eines zweistufigen (angelsächsischen) Studiensystems (Bachelor und Master) sowie die Förderung der Mobilität von Hochschulangehörigen sein. Seither haben sich die deutschen Hochschulen grundlegend verändert: Stand früher eine allgemeine wissenschaftliche Ausbildung im Vordergrund, so ist es heute die „Beschäftigungsfähigkeit“ der Studierenden. Zudem wurden die Strukturen der Hochschulen umgebaut, an die Stelle von Selbstverwaltung traten autokratische Leitungsstrukturen. Auf diese Weise wurden die Hochschulen zunehmend der demokratischen Gestaltungsmacht des Staates entzogen und einseitig auf den globalen Wettbewerb um die Einwerbung von Drittmitteln und Studiengebühren aus- und zugerichtet.
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