Die Online-Petition gegen die Indizierung und Sperrung von Internetseiten war erfolgreich. Jetzt muss sich der Bundestag damit befassen, ob die Gesetzesvorhaben der Regierung gegen die Vergewaltigung von Kindern und deren Zurschaustellung im Netz tatsächlich geeignet sind, diese Verbrechen zu bekämpfen. Das ist prima so – denn vielleicht fällt dann dem einen oder anderen doch noch auf, dass die Befürworter von Internetsperren mit perfiden Unterstellungen und unredlichen Behauptungen argumentieren.
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