Die Hartz-IV-Regelsätze sind nicht mit der Menschenwürde und dem sozialen Rechtsstaat vereinbar – so das jüngste Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt. Franz Segbers, Pfarrer und Professor für Sozialethik, zieht fünf Jahre nach der Einführung des Arbeitslosengeldes II ein erschütterndes Fazit: Da es das Existenzminimum nicht abdecke, sei Hartz IV staatlich verordnete Unterversorgung und daher verfassungs- und menschenrechtswidrig. Dieser unhaltbare Zustand indiziere auch ein eklatantes Versagen der Demokratie.
Mittwoch, 19. August 2009
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