Berlin will eine individuelle Kennzeichnung von Polizisten einführen. Eine taz-Umfrage ergab: Die meisten Länder lehnen ab – mit originellen Begründungen.
Mit einem Schlagstock schlug ein Polizeibeamter Almuth W. erst in die Kniekehlen, und als sie am Boden lag, noch zweimal gegen den Oberkörper. Der damals 30-Jährigen wurden dabei die Rippen gebrochen.
Almuth W. war am 1. Mai 2007 auf den Heimweg vom "Myfest" in Berlin-Kreuzberg. Als am Heinrichplatz Randale ausbrach, suchte sie Schutz in einem Hauseingang, wo sie von einem Polizisten niedergeknüppelt wurde. Zwar konnte der Täterkreis auf 14 Beamte mit der taktischen Rückenkennzeichnung "1121" reduziert werden, der eigentliche Täter aber wurde nie gefunden. Die Polizisten bestritten den Angriff und deckten sich gegenseitig. (...)
Andere Länder lehnen die individuelle Kennzeichnungspflicht nach wie vor vehement ab - so absurd die Begründungen dafür mitunter klingen: "Es wird davon ausgegangen, dass Polizeibeamte nach Recht und Gesetz handeln", heißt es etwa lapidar aus dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern. Massenhafte Falschanzeigen und fehlerhaftes Ablesen der Zahlen befürchtet man in Hessen. Eine Identifikation des einzelnen Beamten sei anhand der taktischen Kennzeichnung möglich, erklärt Nordrhein-Westfalen. Dass das in der Realität oft genug nicht zutrifft, zeigt nicht nur der eingangs erwähnte Fall aus Berlin.
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Mit einem Schlagstock schlug ein Polizeibeamter Almuth W. erst in die Kniekehlen, und als sie am Boden lag, noch zweimal gegen den Oberkörper. Der damals 30-Jährigen wurden dabei die Rippen gebrochen.
Almuth W. war am 1. Mai 2007 auf den Heimweg vom "Myfest" in Berlin-Kreuzberg. Als am Heinrichplatz Randale ausbrach, suchte sie Schutz in einem Hauseingang, wo sie von einem Polizisten niedergeknüppelt wurde. Zwar konnte der Täterkreis auf 14 Beamte mit der taktischen Rückenkennzeichnung "1121" reduziert werden, der eigentliche Täter aber wurde nie gefunden. Die Polizisten bestritten den Angriff und deckten sich gegenseitig. (...)
Andere Länder lehnen die individuelle Kennzeichnungspflicht nach wie vor vehement ab - so absurd die Begründungen dafür mitunter klingen: "Es wird davon ausgegangen, dass Polizeibeamte nach Recht und Gesetz handeln", heißt es etwa lapidar aus dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern. Massenhafte Falschanzeigen und fehlerhaftes Ablesen der Zahlen befürchtet man in Hessen. Eine Identifikation des einzelnen Beamten sei anhand der taktischen Kennzeichnung möglich, erklärt Nordrhein-Westfalen. Dass das in der Realität oft genug nicht zutrifft, zeigt nicht nur der eingangs erwähnte Fall aus Berlin.
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