Donnerstag, 9. September 2010

Niedertracht 2.0: Arbeitslosengeld für Schwangere gestrichen

Arbeitslosen schwangeren Frauen im Norden droht von heute auf morgen der finanzielle Absturz. Wer aufgrund möglicher Fehl- oder Frühgeburten vom Arzt ein Beschäftigungsverbot erhält, dem streicht die Agentur für Arbeit in Schleswig-Holstein mit sofortiger Wirkung das Arbeitslosengeld I. (...)

Für die Behörden ist die Lage eindeutig. "Uns sind aufgrund von Dienstanweisungen der Bundesagentur die Hände gebunden, so dass wir bei Beschäftigungsverboten keine Zahlungen vornehmen können", sagt Olga Nommensen von der Arbeitsagentur Lübeck. "Ein Anspruch auf ALG I besteht bei einem Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft nur, wenn die Schwangere trotzdem für den Arbeitsmarkt verfügbar ist – also nicht jegliche Beschäftigungen, sondern nur bestimmte Tätigkeiten untersagt worden sind", erklärt Monika Borso, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft (Arge) Lübeck.

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Anmerkung: Es wird mit jedem Tag infamer, mit welcher gleichgültigen Scheinnormalität die Menschenverachtung der "Arbeitsmarktgesetze" behördlicherseits durchgedrückt wird. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Eine schwangere Frau wird arbeitslos und bekommt sodann das Arbeitslosengeld komplett gestrichen, wenn sie dem "Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht". Da zittern mir die Hände beim Schreiben - teils vor Zorn, teils vor Entsetzen.

Und wie immer im Bürokratenstaat darf auch der Hinweis darauf nicht fehlen, dass der Behörde bzw. dem Sachbearbeiter ja "die Hände gebunden" seien - die Dienstanweisungen, Sie verstehen schon.

Erst vor kurzem habe ich mich über ein Urteil des Bundessozialgerichts aufgeregt, in dem festgestellt wurde, dass die Schwerbehinderung eines Kindes nicht als Härtefall im Hartz-IV-System gilt. Es ist dieselbe Leier, die da angekurbelt wird - Behörden und (Sozial!!!-) Gerichte verstehen das Arbeitslosengeld sowie Hartz IV nicht mehr als soziale Sicherungssysteme, sondern als Arbeitsmarktgesetze - dem hat sich alles, auch im Härtefall, unterzuordnen. Mit Verlaub - das ist schlichtweg grundgesetzwidrig und nebenbei moralischer Unrat und ethischer Zynismus.

Nun sind nach den Behinderten also die Schwangeren an der Reihe. Wer kommt als nächstes? - Himmel, es ist zum Davonlaufen.

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