Sonntag, 29. November 2009

Erstes Verfassungsgericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute die deutsche Übersetzung eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs Rumäniens (Curtea Constituţională a României) veröffentlicht, der das rumänische Gesetz zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten am 8. Oktober 2009 als verfassungswidrig verworfen hat. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Bundesregierung nun auf, die Vorratsdatenspeicherung auch in Deutschland sofort abzuschaffen.

Zur Begründung seiner Entscheidung führt der Verfassungsgerichtshof Rumäniens aus, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Ausnahmen vom Fernmeldegeheimnis "zur Regel" mache. Im Fall einer Vorratsdatenspeicherung könne von Fernmeldegeheimnis und Meinungsfreiheit nicht mehr "frei und unzensiert Gebrauch gemacht werden". Eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung wecke in den Menschen "die berechtigte Sorge um die Wahrung ihrer Privatsphäre und die Furcht vor einem möglichen Missbrauch". Die dauerhafte und die gesamte Bevölkerung betreffende Vorratsdatenspeicherung drohe die Unschuldsvermutung "auszuhebeln", erkläre die gesamte Bevölkerung zu potenziellen Straftätern und erscheine "exzessiv". Die Erfassung aller Verbindungsdaten könne "nicht als vereinbar mit den Bestimmungen der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention erachtet werden".

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