(...) Diese Regelung steht pars pro toto, denn unterm Strich erweist sich: Aller sozial- und familienfreundlichen Rhetorik zum Trotz zieht sich die Vorzugsbedienung der eigenen Klientel durch die gesamte Beschlusslage der neuen Koalition. Angefangen bei der Kinder- und Familien- über die Bildungs- bis zur Gesundheits- und Arbeitspolitik werden vor allem die Unternehmen und Besserverdiener entlastet – zu Lasten der Normalverdiener und sozial Schwachen. (...)
Dieser sich wie ein roter Faden durch den Koalitionsvertrag ziehende Klientelismus zugunsten der Gutsituierten zeitigt seine gravierendsten Auswirkungen in der schwarz-gelben Gesundheitspolitik. Während Angela Merkel im Wahlkampf jeden Hinweis auf eine Abkehr vom solidarischen Gesundheitssystem zu vermeiden suchte, setzt der neue Gesundheitsminister Philipp Rösler nun prioritär auf „Eigenverantwortung“.
Auf diese Weise kommen auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, höhere Gesundheitskosten zu. Für den Großteil dürften diese die verkündeten Steuerersparnisse auffressen, wenn nicht gar übersteigen: Bereits im nächsten Jahr werden trotz des zugesagten Steuerzuschusses an die Krankenkassen die Versicherten mit Zusatzbeiträgen zur Kasse gebeten werden, während die Arbeitgeberbeiträge ungeachtet möglicher Kostensteigerungen bei 7 Prozent gedeckelt bleiben. (Schon jetzt zahlen die Arbeitnehmer mehr, nämlich 7,9 Prozent. Zudem belasten die quartalsweise zu entrichtende Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro sowie die Zuzahlungen für Medikamente einseitig die Arbeitnehmer.) (...)
So will Schwarz-Gelb die sozialversicherungsfreien Minijobs ausweiten. Im Gespräch ist eine Erhöhung von bislang 400 auf bis zu 600 Euro. Damit solle „die Brückenfunktion von Mini- und Midi-Jobs in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse“ gestärkt werden. Der massive Abbau vormals sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse bei gleichzeitigem Anstieg der Minijobs in den letzten Jahren spricht dieser Idee allerdings Hohn. Zudem bedeutet diese Ausweitung weiter sinkende Einnahmen für die Sozialversicherungsträger und steigende Altersarmut in der Zukunft. Auch die vereinbarte Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Hartz-IV-Empfänger wird zu einem Anstieg von Minijobs und einem weiteren Abbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze führen.
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Dieser sich wie ein roter Faden durch den Koalitionsvertrag ziehende Klientelismus zugunsten der Gutsituierten zeitigt seine gravierendsten Auswirkungen in der schwarz-gelben Gesundheitspolitik. Während Angela Merkel im Wahlkampf jeden Hinweis auf eine Abkehr vom solidarischen Gesundheitssystem zu vermeiden suchte, setzt der neue Gesundheitsminister Philipp Rösler nun prioritär auf „Eigenverantwortung“.
Auf diese Weise kommen auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind, höhere Gesundheitskosten zu. Für den Großteil dürften diese die verkündeten Steuerersparnisse auffressen, wenn nicht gar übersteigen: Bereits im nächsten Jahr werden trotz des zugesagten Steuerzuschusses an die Krankenkassen die Versicherten mit Zusatzbeiträgen zur Kasse gebeten werden, während die Arbeitgeberbeiträge ungeachtet möglicher Kostensteigerungen bei 7 Prozent gedeckelt bleiben. (Schon jetzt zahlen die Arbeitnehmer mehr, nämlich 7,9 Prozent. Zudem belasten die quartalsweise zu entrichtende Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro sowie die Zuzahlungen für Medikamente einseitig die Arbeitnehmer.) (...)
So will Schwarz-Gelb die sozialversicherungsfreien Minijobs ausweiten. Im Gespräch ist eine Erhöhung von bislang 400 auf bis zu 600 Euro. Damit solle „die Brückenfunktion von Mini- und Midi-Jobs in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse“ gestärkt werden. Der massive Abbau vormals sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse bei gleichzeitigem Anstieg der Minijobs in den letzten Jahren spricht dieser Idee allerdings Hohn. Zudem bedeutet diese Ausweitung weiter sinkende Einnahmen für die Sozialversicherungsträger und steigende Altersarmut in der Zukunft. Auch die vereinbarte Erhöhung der Zuverdienstgrenze für Hartz-IV-Empfänger wird zu einem Anstieg von Minijobs und einem weiteren Abbau sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze führen.
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