Die Beförderung eines Paderborner Staatsanwalts beschäftigt jetzt den Landtag. Die Grünen haben unter der Drucksachen-Nummer 14/10582 eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Sie möchten erfahren, "nach welchen dienstrechtlichen Voraussetzungen" der Staatsanwalt Ende vergangenen Jahres befördert worden war. Die Beförderung ist nicht nur in Juristenkreisen umstritten, denn bei dem Beamten waren 2001 zahlreiche Kinderpornos entdeckt worden. (...)
Im Sommer 2001 waren auf dem Dienstcomputer des Staatsanwalts und auf seinem häuslichen PC Kinderpornos entdeckt worden. Damals sah das Gesetz eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor, heute ist der Besitz von Kinderpornographie mit zwei Jahren Gefängnis bedroht. Die Staatsanwaltschaft Paderborn leitete am 30. Juli 2001 ein Ermittlungsverfahren ein, das von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm zur Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Detmold weitergegeben wurde. Die hatte die Ermittlungen im Juni 2002 nach Paragraph 153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage von 6000 Euro eingestellt. Damit war der Staatsanwalt um eine Bestrafung herumgekommen.
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Anmerkung: Dieser skandalöse Fall wurde meines Wissens von keinem größeren Medium aufgegriffen, und wir können wohl recht sicher sein, dass wir aus den Medien nicht erfahren werden, wie die Landesregierung diese Anfrage beantworten und was weiter geschehen wird. Ist es nicht ein beruhigendes Gefühl, dass ein Staatsanwalt (und jetzt vermutlich Oberstaatsanwalt?) sich auf seinem Dienst-PC zwischendurch mal zur Entspannung Kinderpornos ansieht, bevor er wieder üble Verbrecher anklagt?
Im Sommer 2001 waren auf dem Dienstcomputer des Staatsanwalts und auf seinem häuslichen PC Kinderpornos entdeckt worden. Damals sah das Gesetz eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor, heute ist der Besitz von Kinderpornographie mit zwei Jahren Gefängnis bedroht. Die Staatsanwaltschaft Paderborn leitete am 30. Juli 2001 ein Ermittlungsverfahren ein, das von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm zur Bearbeitung an die Staatsanwaltschaft Detmold weitergegeben wurde. Die hatte die Ermittlungen im Juni 2002 nach Paragraph 153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage von 6000 Euro eingestellt. Damit war der Staatsanwalt um eine Bestrafung herumgekommen.
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Anmerkung: Dieser skandalöse Fall wurde meines Wissens von keinem größeren Medium aufgegriffen, und wir können wohl recht sicher sein, dass wir aus den Medien nicht erfahren werden, wie die Landesregierung diese Anfrage beantworten und was weiter geschehen wird. Ist es nicht ein beruhigendes Gefühl, dass ein Staatsanwalt (und jetzt vermutlich Oberstaatsanwalt?) sich auf seinem Dienst-PC zwischendurch mal zur Entspannung Kinderpornos ansieht, bevor er wieder üble Verbrecher anklagt?
1 Kommentar:
Der Staatsanwalt heißt Volker Schmerfeld Tophoft! Er ist aktuell zum obersten Chef aller Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Dortmund befördert worden (leitender Oberstaatsanwalt!) Er hat nicht nur die Scheiße verzapft... Er hat auch eine Demonstration rechtswidrigerweise vor der Staatsanwaltschaft Dortmund mit einer Fakebehauptung abbrechen lassen! Ermittlungsverfahren gegen Ihn läuft bei der Staatsanwaltschaft Essen
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