Sonntag, 23. August 2009

Der Lissabon-Vertrag – ein Trojanisches Pferd

In ihrem Urteil vom 30. Juni 2009 über den Lissabonner Vertrag weisen die höchsten deutschen Richter auf das strukturelle Demokratiedefizit des Vertrages hin, aber auch darauf, dass Deutschland seine Souveränität nicht preisgeben dürfe. Zugleich widersprechen sich die Richter, denn sie sagen, dass eine solche Preisgabe im Vertrag von Lissabon nicht enthalten sei. Tatsächlich wird im Widerspruch zum Grundgesetz durch den Vertrag von Lissabon faktisch eine neue Verfassung geschaffen. Dafür müsste jedoch das deutsche Volk gefragt werden, denn eine neue Verfassung kann nur durch Beschluss des deutschen Volkes in Kraft treten (Art. 146 GG). Auf Grund der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Mängel wäre eine Ablehnung des Lissabonner Vertrages die logische Konsequenz gewesen. Leider fehlte dem Gericht die nötige Unabhängigkeit, sich dem politischen Projekt «EU» in seiner derzeitigen verfassungswidrigen Gestalt entgegenzustellen – doch mit welch furchtbaren Konsequenzen: So schreibt sich die EU im Vertrag von Lissabon sogar ein Recht zum Krieg zu! Einer der wenigen, die sich erlauben und sich verpflichtet fühlen, den wahren Inhalt des Lissaboner Vertrages mit seinen verheerenden Folgen für das tagtägliche Leben der Bürger aufzuzeigen, ist der Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider. Die Ablehnung des Vertrages von Lissabon, die das Bundesverfassungsgericht hätte aussprechen müssen, begründet er auf dem Boden von Recht und Wahrheit. Einige der wichtigsten Kritikpunkte werden im folgenden dargestellt.


Weitergehende Informationen dazu:

«Karl Jaspers hat vor über 50 Jahren prophezeit: ‹Von der Demokratie zur Parteienoligarchie. Von der Parteienoligarchie zur Diktatur.› Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes macht den Weg frei für eine EU-Diktatur. Jetzt hilft nur radikale Umkehr: Die Opposition zum EU-Zentralstaat muss sich aus ihrer Zersplitterung herauswinden und zusammenfinden. Eine Alternative im Bundestag ist notwendig. Diese könnte die Möglichkeit nutzen, die das Urteil für die parlamentarische Mitwirkung in der europäischen Politik verlangt. Das Ziel einer solchen Opposition wäre freilich nicht die Mitgestaltung des EU-Zentralstaates. Vielmehr gilt: Ein Volk, das ein europäisches Europa gestalten will, muss aus der EU ausscheiden, um neue Verträge zu erzwingen. Nur die Völker sind befähigt, das Recht zu verwirklichen. Grosse Politik bedarf der Volksabstimmungen.» (Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider)

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