Deutschland verfügt über eine neue unbekannte Heimatarmee. 441 Kommandos aus jeweils zwölf ständig einsetzbaren Reservisten sind in sämtlichen kreisfreien Städten, Landkreisen und Regierungsbezirken eingerichtet worden. Sie stehen unter dem Kommando der Bundeswehrführung und haben kurzfristig Zugriff auf weitere rund 80.000 bis 100.000 speziell ausgebildete Reservisten. Eingebunden in die zivilen Katastrophenschutzstäbe, erhalten sie Einsicht in die Bereitschaftsstände von zivilen Behörden, Polizei, technischem Hilfswerk und Feuerwehr. Sie sollen vor allem den Katastrophenschutz verbessern.
Doch was ist außerdem ihre Aufgabe? Und wie kam es zu dieser zusätzlichen Armee mit einer Truppenstärke von ca. 5300 Männern und Frauen - plus X?
Am 17. Februar 2005 wurde des Nachts vom Bundestag das Gesetz über die Neuordnung der Reserve der Streitkräfte und zur Rechtsbereinigung des Wehrpflichtgesetzes beschlossen. Ohne mündliche Aussprache – und fast ohne Berichterstattung der Medien. Der Kern des Gesetzes ist die Anhebung des Alters auf 60 Jahre, bis zu dem Zeitsoldaten als Reservisten zu Einsätzen mobilisiert werden können, die sich dazu bereit erklärten. Reservistinnen und Reservisten sollen in den Umbau – man sagt hier Transformation - der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit agierenden Interventionsarmee aktiv einbezogen werden. Mit § 6c des Gesetzes wird der Einsatz der Bundeswehr im Inneren der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Er weist Reservistinnen und Reservisten entsprechende Aufgaben zu.
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Doch was ist außerdem ihre Aufgabe? Und wie kam es zu dieser zusätzlichen Armee mit einer Truppenstärke von ca. 5300 Männern und Frauen - plus X?
Am 17. Februar 2005 wurde des Nachts vom Bundestag das Gesetz über die Neuordnung der Reserve der Streitkräfte und zur Rechtsbereinigung des Wehrpflichtgesetzes beschlossen. Ohne mündliche Aussprache – und fast ohne Berichterstattung der Medien. Der Kern des Gesetzes ist die Anhebung des Alters auf 60 Jahre, bis zu dem Zeitsoldaten als Reservisten zu Einsätzen mobilisiert werden können, die sich dazu bereit erklärten. Reservistinnen und Reservisten sollen in den Umbau – man sagt hier Transformation - der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit agierenden Interventionsarmee aktiv einbezogen werden. Mit § 6c des Gesetzes wird der Einsatz der Bundeswehr im Inneren der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Er weist Reservistinnen und Reservisten entsprechende Aufgaben zu.
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