- Jeder zehnte Hartz-IV-Aufstocker arbeitet im öffentlichen Dienst. Nicht Lidl und Co., sondern der Staat ist der größte Lohndrücker im Lande
Die Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst sind am Wochenende ohne ein wirklich befriedigendes Ergebnis für die Beschäftigten beendet worden. 1,15% Lohnsteigerung pro Jahr entsprechen noch nicht einmal dem Inflationsausgleich und sind de facto eine Reallohnkürzung. Doch viele Beschäftigte im öffentlichen Sektor wären bereits zufrieden, wenn sie überhaupt im Rahmen eines der Tarifverträge beschäftigt werden, die sich an den Löhnen im Öffentlichen Dienst orientieren.
Der Staat ist Arbeitgeber mit einem Drei-Klassen-System: An erster Stelle stehen die Beamten, geschützt vor Kündigung, ordentlich entlohnt und mit allen Rechten, die ein Mitarbeiter haben kann. An zweiter Stelle kommen die regulären Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die häufig auch bei Trägern mit privatrechtlicher Struktur eingestellt sind. Besitzen sie noch einen "Altvertrag", genießen sie meist auch noch einen guten Kündigungsschutz, der Verdienst ist jedoch vergleichsweise bescheiden und stets steht der Absturz in die unterste Gruppe in der Hackordnung des Öffentlichen Dienstes bevor - das sind die prekären Beschäftigungsverhältnisse, meist nur mit Zeitvertrag, oft bei einer Leiharbeitsfirma, die im Auftrag des Staates das Lohnniveau nach unten drückt, ohne nennenswerte Arbeitnehmerrechte. "Hire and Fire" und Minilöhne im Namen des Staates.
(Weiterlesen) - Bundesarbeitsagentur sieht sittenwidrigen Lohn bei "deutlich unter 3 Euro die Stunde" - Massive Kritik von Gewerkschaften
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine umstrittene Prüfgrenze für sittenwidrige Löhne eingeführt. Dies geht aus einer Dienstanweisung der Zentrale in Nürnberg hervor. Die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sollen gegen sittenwidrige Löhne für Hartz IV-Empfänger erst vorgehen, wenn die Löhne "im Regelfall deutlich unter 3 Euro pro Stunde" liegen. Gegenüber REPORT MAINZ bestätigte BA-Vorstand Heinrich Alt: "Drei Euro wäre für mich immer die Grenze, wo ich sagen würde, hier fängt zumindest eine harte Prüfung an, ist das ein sittenwidriger Lohn oder ist es keiner." Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt Sittenwidrigkeit dagegen in der Regel bereits dann vor, wenn der Stundenlohn ein Drittel unter dem Tariflohn bzw. unter dem ortsüblichen Lohn liegt. Dies ist häufig schon bei Löhnen zwischen drei und sieben Euro pro Stunde der Fall.
(Weiterlesen)
Anmerkung (Teil 2): Manchmal fehlen die geeigneten Worte, um das auszudrücken, was eigentlich gesagt werden müsste. Der Herr Vorstand Heinrich Alt möchte also erst ab einem "Lohn" in Höhe von 3 Euro pro Stunde (obwohl in seiner "Dienstanweisung" von "deutlich unter 3 Euro" die Rede ist) "prüfen", ob ein sittenwidriger Lohn vorliegt. Ganz großes Kino. Welchen Lohn, bezahlt aus den Steuergeldern, bekommt der Herr Alt denn wohl für solche meisterliche Arbeit, wie hoch ist sein "Stundenlohn", und welche Rechte genießt er da? Angesichts solcher Vorgänge muss man sich sehr zusammenreißen, um nicht dem automatisch einsetzenden Impuls nachzugeben, dem Herrn Vorstand seinen dämlichen Schlips etwas enger um die vorständliche Kehle zu ziehen ... (freilich nur, damit er nicht weiter so einen Blödsinn reden kann).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen