Dienstag, 16. Dezember 2014

Tod in Duisburg: Die Polizei, dein Freund und Helfer


Kürzlich las ich auf den Seiten des WDR einen Bericht über den Tod eines Menschen, der sich in "Polizeigewahrsam" befand:

Wer ist Schuld am Tod eines 44-Jährigen, der im August betrunken in einer Polizeizelle in Geldern ausnüchtern sollte und starb? Die Staatsanwaltschaft Kleve sagt: Niemand. Es gibt kein Strafverfahren. Und das, obwohl es Fehlverhalten bei der Betreuung gegeben hat.

Der Bericht sollte aufmerksam gelesen werden - es ergeben sich, jedenfalls für mich, gleich mehrere Fragen und Merkwürdigkeiten daraus. Zunächst fällt auf, dass hier von einer "Betreuung" des Betroffenen durch Polizisten gesprochen wird, als handele es sich um eine Art Wellness-Klinik. Diese Begriffswahl ist hanebüchen, vom WDR aber gewiss bewusst eingesetzt worden, denn schließlich leben wir nach kuhjournalistischem Glaubensdogma in einem "freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat", in dem etwas anderes nicht vorkommt. Wir sind hier schließlich nicht in Russland. - Richtig ist aber vielmehr, dass es für Personen in "Polizeigewahrsam" allerhöchstens so etwas wie eine Beaufsichtigung gibt, die im vorliegenden Falle allerdings auch nicht wirklich stattgefunden hat - der Begriff "Wegschließen" trifft das Szenario wohl am ehesten. Darüber hinaus kommen selbstverständlich auch in Deutschland Übergriffe von Polizisten wie Willkür, Schikane oder gar Brutalität vor - wer im Netz nach solchen Begebenheiten auch nur oberflächlich sucht, wird (selbst in den Kuh-Medien) schnell fündig.

Spannend ist sodann die Argumentation der zuständigen Staatsanwaltschaft, weshalb kein Strafverfahren gegen die beteiligten Polizisten eingeleitet wurde:

Laut Gerichtsmedizin hätte der Mann möglicherweise gerettet werden können, wenn man ihn spätestens alle 4 Minuten überwacht hätte. Das ist aber beim Polizeigewahrsam nicht vorgesehen. Die Beamten sollen in den ersten zwei Stunden alle 15 Minuten kontrollieren, danach dann ein Mal pro Stunde.

Ich fasse das mal verkürzt zusammen: Da wird ein offenbar stark alkoholisierter Mensch von den Staatsschergen aufgegriffen und in eine Zelle gesperrt, anstatt ihn ins Krankenhaus zu bringen oder zumindest zuvor ärztlich untersuchen zu lassen - mit dem absurden Argument, er sei "ansprechbar" gewesen. Die von Gerichtsmedizinern im Nachhinein festgestellte kontinuierliche Vier-Minuten-Frist, innerhalb derer das Leben des Mannes noch zu retten gewesen wäre, gerät so zur kafkaesken Farce: Selbst wenn dieser völlig absurde Rhythmus in der Polizeizelle eingehalten worden wäre - wie hätte so schnell ärztliche Hilfe geleistet werden sollen? Ein Arzt war ja gerade nicht vor Ort, obwohl das von Anfang an gesetzlich angezeigt gewesen wäre.

Dass auch die "regelmäßigen Kontrollen" des Weggesperrten im weiteren Verlauf nicht gesetzeskonform vonstatten gegangen sind, ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft aber unerheblich, denn:

Auch wenn alle Kontrollen regelmäßig und korrekt ausgeführt worden wären, hätten die Beamten nur den Tod des Mannes früher feststellen, ihn aber nicht verhindern können.

Das ist doch sehr beruhigend. Wir lernen: Wenn irgendwelche Staatsschergen ohne den Hauch einer medizinischen Kompetenz befinden, dass jemand zwar betrunken, aber "ansprechbar" sei, können sie ihn ohne jede ärztliche Konsultation beherzt in eine Zelle sperren und hernach sogar ihre "Aufsichtspflicht" verletzen - strafrechtliche Konsequenzen hat ein solches Verhalten selbst dann nicht, wenn die Person verreckt. Wenn das mal nicht ein leuchtendes Beispiel für den "freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat" neoliberaler Prägung ist, weiß ich's auch nicht.


3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

So weit so schlecht!

Aber wo ist der Bezug zur Stadt Duisburg?

Anonym hat gesagt…

Sehe auch keinen! Einzig der WDR sendete aus dem Duisburger Studio.

Charlie hat gesagt…

Jou, das war mein Fehler - das berichtende WDR-Studio Duisburg war beim Schreiben wohl zu präsent in meinem Hirn, sorry.

Letztlich ist es aber unerheblich, ob sich dieser Vorfall in Duisburg, im 30 km entfernten Geldern oder meinetwegen auch in Hinterzupfingen zugetragen hat - die Farce bleibt dieselbe.